Zahnersatz im Ausland

Der Festzuschuss der gesetzlichen Kranken­versicherung

Auch bei einer Zahnbehandlung im EU Ausland beteiligt sich die deutsche gesetzliche Krankenversicherung an den Kosten von Zahnimplantaten, Zahnbrücken oder Zahnkronen.

So erhalten Sie den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer Zahnbehandlung im EU Ausland

Grundsätzlich sind alle gesetzlich Versicherten in Deutschland berechtigt, auch bei einer Zahnbehandlung (Zahnimplantat, Zahnbrücke, Zahnkrone) im EU Ausland den Festzuschuss der Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Um den Festzuschuss zu erhalten, müssen sie allerdings die Voraussetzungen nach deutschem Recht erfüllen. Das ist aber deutlich leichter als es klingt! Beachten Sie bitte unsere Hinweise zu den folgenden drei Schritten.

1. Feststellung der Notwendigkeit

Ein Zahnarzt in der EU muss die Notwendigkeit einer Versorgung mit Zahnersatz (oder ähnlichen) feststellen. Alle bei Zahntours24 gelisteten Zahnkliniken befinden sich innerhalb der EU und verfügen über gute Zahnärzte. Wählen Sie also eine oder mehrere Kliniken aus und lassen sich von den dortigen Zahnärzten vor Beginn der Behandlung einen sogenannten Auslands Heil und Kostenplan (AHKP) erstellen. Das ist bei keiner unserer Kliniken ein Problem! Dieser AHKP wird nach dem Erstgespräch per PDF an Sie verschickt.

2. Genehmigung durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Reichen Sie ihren Ausland Heil- und Kostenplan (AHKP) bei Ihrer Krankenkasse am besten mit ihrem Bonusheft ein. Das ist in der Regel auch online möglich. Dann müssen Sie auf die Genehmigung der Krankenkasse warten. Das kann bis zu 6 Wochen dauern. Es gibt schnellere und weniger schnelle Kassen. Wenn Sie es eilig haben, hilft vielleicht auch ein Wechsel der Krankenkasse ;-)

3. Beginn der Behandlung

Sobald Ihr Anspruch und die Höhe ihres Festzuschusses festgestellt wurden, kann der Zahnarzt innerhalb der EU mit der Behandlung beginnen. Sollte der Zahnarzt während der Behandlung feststellen, dass ihre Behandlung anders als geplant durchzuführen ist, ist der AHKP zwangsläufig erneut zur Prüfung und Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse vorzulegen.

Hinweis

Sie erhalten von ihrer Krankenkasse maximal den bewilligten Festzuschuss. Dieser richtet sich maßgeblich nach Art der Behandlung und nach dem, was die Krankenkasse maximal in Deutschland bezuschusst hätte.

Zahntours24 Kunde

„Es hat sich eher wie Urlaub angefühlt.“

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Klaus Z., Kaiserslautern

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„Lief alles wie am Schnürchen, super.“

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Alicia S., Wunsiedel

Zahntours24 Kunde

„Ich dachte nicht, dass es so einfach ist.“

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Zoltan M., Augsburg

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Günther L., Berlin

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